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BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1139/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Beförderungsdiebstahls - Relevanz des Zeitpunkts der Gewahrsamserlangung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 260
- NJW 1952, 597
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 03.11.1884 - 2633/84
Wird für den Thatbestand des schweren Diebstahles das Begriffsmerkmal des …
Auszug aus BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1139/51
Im Fall des Erbrechens eines Behältnisses steht der Annahme eines schweren Diebstahls nicht der Umstand entgegen, dass der Täter das Behältnis in einen anderen Teil des Gebäudes oder des dazugehörigen umschlossenen Raumes bringt und dort erbricht (RGSt 40, 94; 11, 208). - RG, 21.02.1907 - I 1436/06
Liegt erschwerter Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn der Täter …
Auszug aus BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1139/51
Im Fall des Erbrechens eines Behältnisses steht der Annahme eines schweren Diebstahls nicht der Umstand entgegen, dass der Täter das Behältnis in einen anderen Teil des Gebäudes oder des dazugehörigen umschlossenen Raumes bringt und dort erbricht (RGSt 40, 94; 11, 208).
- BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
Rechtsmittel
Auf solche, strengere Ahndung begründende Weise stahlen sie, wenn ihre Fahrt zum Perlacher Forst die Herrschaftsgewalt des Spediteurs über das Beförderungsgut lediglich vorübergehend verdrängte, aber nicht beseitigte (RGSt 50, 183 f); oder wenn die Angeklagten, vorerst nur allgemein einen Diebstahl aus dem beförderten Behälter planend, sich in bestimmter Weise erst beim Aussuchen der Stoffballen zum Stehlen und somit zum Gewahrsamsbruch entschlossen; oder wenn die Herrschaftsgewalt des Speditionsinhabers kraft der Plombierung des Bahnbehälters bis zur Ablösung der Plomben überhaupt fortbestanden haben sollte (RGSt 45, 249, 252; vgl BGHSt 2, 260 f). - BGH, 03.02.1970 - 1 StR 602/69
Lösen von Verwahrungsmitteln
In den Fällen B I 12 (UA S. 15) und B V 6 (UA S. 58) des angefochtenen Urteils ist der Tatbestand des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB nicht erfüllt, weil die Verwahrungsmittel nicht auf dem Bahngelände, sondern erst zu Hause gelöst worden sind (BGH NJW 1952, 597, 598 [BGH 06.03.1952 - 3 StR 1139/51] - insoweit in BGHSt 2, 260 nicht abgedruckt). - BGH, 30.06.1955 - 3 StR 175/55
Rechtsmittel
Für die neue Hauptverhandlung ist, soweit die Tatzeit bis 1952 in Frage steht, vorsorglich auf die in den Entscheidungen BGHSt 6, 59; 2, 146 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51]; 2, 262 [BGH 06.03.1952 - 3 StR 1139/51]und 2, 355 ausgesprochenen Grundsätze hinzuweisen.
- BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
Rechtsmittel
§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB will dagegen den erhöhten Schutz von Beförderungsgegenständen gewährleiste, weil diese mehr als andere der Gefahr des Diebstahls ausgesetzt sind (vgl. RGSt 54, 194; 67, 362; BGHSt 2, 260). - BGH, 03.05.1955 - 2 StR 569/54
Rechtsmittel
Nach Sinn und Wortlaut des Gesetzes ist nicht erforderlich, daß sie die erschwerenden Merkmale des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB gerade auf der Wasserstraße, Eisenbahn usw. verwirklichen (OLG München SJZ 1949, 201; RGSt 54, 324; BGHSt 2, 260). - BGH, 27.06.1969 - 2 StR 202/69
Verurteilung wegen Diebstählen und Hehlerei - Verurteilung wegen …
Ebenso kann es sich im Falle 1 c) mit den dort bezeichneten, von einem Lastwagenanhänger mit bereits von anderer Seite geöffneter Plane entwendeten Sachen verhalten haben (vgl. BGHSt 2, 260). - BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
Rechtsmittel
Sie widerspricht der in BGHSt 2, 260 und in3 StR 824/51 vom 22. November 1951 dargelegten Rechtsansicht des Senats. - BGH, 26.02.1953 - 3 StR 429/52
Rechtsmittel
Diese Grundsätze, die der erkennende Senat in denEntscheidungen vom 30. April 1952 - 3 StR 734/51 - undvom 13. März 1952 - 3 StR 59/52 - (BGHSt 2, 355; 2, 262) [BGH 06.03.1952 - 3 StR 1139/51]dargelegt hat, gelten auch für die gleichen Begehungsformen der Steuerhehlerei. - BGH, 24.04.1952 - 5 StR 154/52
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß es nicht darauf ankommt, ob die Erlangung des Gewahrsams der Ablösung der Verwahrungsmittel nachfolgt oder vorangeht; sondern nur darauf, daß innerhalb des Bahnhofs der Gewahrsam gebrochen und das Verwahrungsmittel abgelöst wird (3 StR 1139/51 vom 6. März 1952).